Sozialversicherungspflichtig als Geschäftsführer? Klarheit in 48 Stunden.
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Ein ungeklärter Status ist das teuerste Risiko Ihrer GmbH
Ob Sie als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, entscheidet nicht Ihr Anstellungsvertrag — sondern die Deutsche Rentenversicherung. Und die prüft genau: Beteiligungsquote, Stimmrechte, Sperrminorität, die tatsächlich gelebten Verhältnisse in Ihrer Gesellschaft.
Wird Ihr Status falsch eingeordnet, haftet die GmbH für Beitragsnachzahlungen von bis zu vier Jahren — bei Vorsatz bis zu dreißig Jahren. Dazu kommen Säumniszuschläge und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen für Sie persönlich (§ 266a StGB). Bei einem Geschäftsführergehalt von 120.000 € können — je nach Zeitraum — schnell Nachforderungen im sechsstelligen Bereich entstehen.
Umgekehrt zahlen viele Geschäftsführer jahrelang Beiträge in die Sozialversicherung, obwohl sie gar nicht versicherungspflichtig sind — Geld, das sich unter Umständen zurückfordern und besser anlegen lässt.
Betriebsprüfung
Die DRV prüft alle vier Jahre. Ein ungeklärter Status wird spätestens dann zum akuten Problem.
Nachzahlung
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile trägt bei Falscheinordnung die GmbH — rückwirkend, zzgl. Säumniszuschlägen.
Persönliche Haftung
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist strafbar. Es haftet der Geschäftsführer.
Klären Sie Ihren Status, bevor es die Rentenversicherung tut.
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Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag: Der Fragebogen zeigt Ihnen genau, welche Dokumente wir benötigen — Sie senden sie einfach als Antwort auf unsere Bestätigungs-E-Mail. Die Vergütungsvereinbarung schließen Sie direkt im Fragebogen digital ab.
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Innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erhalten Sie das schriftliche Gutachten eines Fachanwalts: Ihr Status, die Begründung — und eine klare Handlungsempfehlung.
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Optional buchbar: DRV-Verfahrensbegleitung (Antrag + Vertretung bis zum Bescheid, 1.490 € zzgl. USt.) · Express 24h (+ 50 %). Widerspruchs- und Klageverfahren betreuen wir nahtlos weiter — Konditionen individuell.
Die Kosten der Statusklärung sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
Zu Unrecht gezahlte Beiträge verjähren
Beiträge zu zahlen fühlt sich nach Sicherheit an — ist es aber nicht. Ob Versicherungspflicht besteht, entscheidet allein die Rechtslage, nicht die jahrelange Praxis. Stellt sich nach 10 oder 20 Jahren heraus, dass Sie als Geschäftsführer nie versicherungspflichtig waren — etwa bei einer Betriebsprüfung, beim Rentenantrag oder bei der Übertragung Ihrer Anteile —, erstattet die Rentenversicherung zu Unrecht gezahlte Beiträge grundsätzlich nur für die letzten vier Jahre; ältere Erstattungsansprüche sind verjährt (§ 27 Abs. 2 SGB IV).
Bei einem Geschäftsführergehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann sich über zwei Jahrzehnte ein Betrag im sechsstelligen Bereich ansammeln, von dem Sie nur einen Bruchteil zurückerhalten. Hinzu kommt: Ob sich zu Unrecht gezahlte Beiträge später in einem werthaltigen Rentenanspruch niederschlagen, ist keineswegs gesichert. Deshalb gilt: Je früher Sie Ihren Status klären, desto mehr Geld bewahren Sie.
Status jetzt klären lassenFachanwalt mit langjähriger Erfahrung in Statusverfahren
Statusanwalt.de ist ein Angebot von Dr. Sven Jürgens, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Die sozialversicherungsrechtliche Statusklärung von Geschäftsführern ist seit Jahren ein Schwerpunkt seiner Praxis — mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Statusfeststellungsverfahren, von der Standard-Konstellation bis zum hochkomplexen Grenzfall.
Sie arbeiten nicht mit einem anonymen Portal, sondern direkt mit dem Anwalt, der Ihr Gutachten erstellt.
Fälle aus der Praxis — anonymisiert
Der Fremdgeschäftsführer — sechsstellige NachforderungEin Manager ohne Gesellschaftsanteile führte die GmbH eigenverantwortlich und hielt sich für selbstständig. Nach einer Betriebsprüfung stellte die DRV abhängige Beschäftigung fest — Beitragsnachforderung für vier Jahre in sechsstelliger Höhe. Im Widerspruchsverfahren wurde die Nachforderung der Höhe nach reduziert; für die Zukunft sicherte die Aufnahme als Gesellschafter mit qualifizierter Sperrminorität die Versicherungsfreiheit.
Drei Gesellschafter — die „unechte" SperrminoritätDrei Geschäftsführer hielten je ein Drittel der Anteile; die 75-%-Mehrheit galt nur für Satzungsänderungen und Grundstücksgeschäfte. Die DRV stufte alle drei als abhängig beschäftigt ein — Nachforderung über 180.000 € zzgl. Säumniszuschlägen. Die sofortige Satzungsänderung auf Einstimmigkeit für alle Beschlüsse sicherte die Sozialversicherungsfreiheit ab dem Änderungszeitpunkt.
40 % Anteile — die „echte" SperrminoritätTrotz einer umfassenden 80-%-Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag stellte die DRV abhängige Beschäftigung fest. Im Widerspruchsverfahren wiesen wir nach, dass die Sperrminorität sämtliche Beschlüsse erfasst — die DRV hob den Bescheid auf: selbstständige Tätigkeit, keine Beitragspflicht.
Alles Wichtige zum Statusfeststellungsverfahren
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?
Wann ist ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Was passiert, wenn der Status falsch eingeordnet wurde?
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Gilt die 48-Stunden-Zusage wirklich?
Was kostet die Statusklärung?
Ich habe bereits einen Bescheid der DRV erhalten — können Sie helfen?
Kann ich meinen Status auch gestalten?
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